Ab Juni 2025 wird’s ernst: Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern Gesetz. Aber was steckt eigentlich dahinter – und warum geht’s um mehr als nur Kontrastwerte und Alt-Texte?


Zwischen Gesetz und Gesellschaft: Warum wir jetzt über digitale Teilhabe reden müssen

Barrierefreiheit im Web – klingt erstmal technisch. Ist aber zutiefst politisch. Denn es geht um nicht weniger als die Frage: Wer darf online mitspielen, und wer bleibt außen vor?

Was bisher oft als netter Zusatz in UX-Briefings auftauchte, wird ab dem 28. Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht. Grund dafür: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act in deutsches Recht überträgt. Klingt sperrig? Ist es. Aber auch ziemlich überfällig.

Wer muss was bis wann?

Ziemlich viele. Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher:innen anbieten. Heißt:

  • Online-Shops

  • Buchungssysteme

  • Kundenportale

  • Banking-Apps

  • Streaming-Dienste

  • u. v. m.

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. Umsatz) sind von der Dienstleistungspflicht zwar ausgenommen – nicht aber, wenn sie digitale Produkte vertreiben. Also wenn deine Website mehr ist als nur ein hübscher Onepager mit Impressum, solltest du spätestens jetzt handeln.

Was bedeutet „barrierefrei“ eigentlich konkret?

Barrierefrei ist nicht gleich barrierearm. Es reicht nicht, irgendwo einen Kontrastregler einzubauen oder das Menü groß zu machen. Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 (Level AA) verweist. Klingt nach Richtlinienstakkato, meint aber im Grunde:

  • Wahrnehmbar: Inhalte sind für alle Sinne zugänglich (z. B. Screenreader-freundlich).

  • Bedienbar: Navigation funktioniert auch ohne Maus – z. B. via Tastatur.

  • Verständlich: Klare Strukturen, einfache Sprache, konsistentes Design.

  • Robust: Funktioniert auf allen Endgeräten und mit Assistenzsoftware.

Oder anders gesagt: Deine Website soll nicht nur schön, sondern für alle nutzbar sein – egal, ob jemand blind ist, motorisch eingeschränkt oder einfach nur auf dem Smartphone unterwegs.

Und was passiert, wenn man’s nicht macht?

Dann wird’s teuer. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Dazu kommen potenzielle Klagen, öffentlicher Druck und – seien wir ehrlich – ein Image, das du dir sparen kannst.

Denn 2025 wird Barrierefreiheit nicht nur zur gesetzlichen, sondern auch zur gesellschaftlichen Erwartung. Wer Menschen ausschließt, verliert. Punkt.

Gute Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sie ist bessere UX

Das Narrativ vom lästigen Zusatzaufwand ist längst überholt. Denn viele Accessibility-Maßnahmen verbessern die User Experience für alle.

Ein paar Beispiele:

  • Alt-Texte? Auch für SEO super.

  • Strukturierte Inhalte? Machen auch am Handy Sinn.

  • Gut lesbare Farben und Kontraste? Danke, auch bei Sonne draußen!

Wer barrierefrei denkt, denkt nutzerzentriert – und das ist kein Kostentreiber, sondern Conversion-Booster.

Es geht nicht um Pflicht – sondern um Haltung

Barrierefreiheit ist kein To-do fürs nächste Quartal. Sie ist Ausdruck davon, wie wir digital kommunizieren wollen. Inkludierend. Wertschätzend. Und professionell.

Klar, du kannst jetzt nochmal eine Accessibility-Checkliste googeln oder auf das nächste Template hoffen. Oder du gehst das Thema mit uns an – strategisch, durchdacht, mit Sinn fürs Machbare.

Denn barrierefrei zu gestalten heißt nicht, mehr zu tun – sondern es von Anfang an richtig zu tun.

Deine Website ist (noch) nicht barrierefrei? Dann wird’s Zeit.

Ob du wissen willst, wo du stehst, oder schon konkret an die Umsetzung denkst: Wir bei oha! analysieren deine Website auf digitale Barrierefreiheit – mit einem klaren Audit, Prioritätenliste und konkreten Empfehlungen. Gesetzeskonform, praxistauglich und ohne Agentur-Bullshit.

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